Vergleich Online Taxi Versicherungen Preisvergleich Versicherungsvergleich neutral - unabhängig bei freiem Versicherungsmakler - Sparen Sie Kosten
Verehrte Taxiunternehmerin, geehrter Taxiunternehmer,
als Taxi Versicherungsmakler Taxi Experte biete ich Ihnen die
Taxi Haftpflichtversicherung
Taxi Kasko bzw.
Taxi Vollkaskoversicherung
zu günstigen Preisen / Beiträgen bzw. Versicherungsprämien von den verschiedenen Taxiversicherern am Markt.
Taxi Versicherung preiswerter und billiger durch vergleichen
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Vergleichen Sie Taxi Versicherungen mit meinen Angeboten. Ich versichere Ihre Taxe u.a. auch über die VDK Berlin, Dresden und Hamburg, neben Axa Düsseldorf, Allianz München und den anderen Taxigesellschaften - Taxiversicherungen in ganz Deutschland. Dies geht für Sie zeitsparend per Telefon, Fax und Email. Bei einem Wechsel Ihrer Taxiversicherung, brauchen Sie nicht mehrere Vertreter empfangen. Als Versicherungsmakler vertrete ich fast jede Taxi Versicherung in Deutschland; Sie sparen Zeit und damit Geld.
Hilfe biete ich auch bei sogenannter Sanierung an, d.h. wenn die Taxiversicherung (Probleme mit Ihrer Taxiversicherung, Ihrem Taxiversicherer?) wegen Schäden kündigt. Wechseln Sie Ihre Versicherung fürs Taxi, wenn Sie durch Unfälle eine hohe Schadenquote und schlechte Renta bekommen.
Empfehlenswert für Ihren Berufsalltag ist auch eine erweiterte Insassenunfallversicherung für sich, die Taxifahrer und Taxi-Fahrgäste.
Je nach Taxiversicherer wird bei den Kalkulationen / Versicherungsprämien nach der Anzahl der Taxikonzessionen unterschieden, ob die Taxe beklebt ist und nach der Art der Taxifahrer auf dem Wagen: nur Hauptberufliche, nur Nebenberufler oder Haupt- und Nebenberufliche Fahrer auf dem Taxi.
GAP-Deckung
Für Leasingfahrzeuge erstattet die Auto- bzw. Taxi-Versicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder einer Totalentwendung neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich zu dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ergibt, wenn der Leasingvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsieht und Sie, der Taxi-Unternehmer, die Mitversicherung beantragt haben.
Einige Auto- und Taxi- Versicherer bieten die Differenzdeckung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge:
Dabei kann die Differenzdeckung nicht nur für Leasing-, sondern auch für Taxis auf Kredit abgeschlossen werden. Ersetzt wird der Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden, ab gezinsten Darlehens-Restbetrag am Schadentag. Dabei wird der Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Abrechnung des Darlehensvertrags erlangt, gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass das Darlehen ausschließlich für die Finanzierung eines Neufahrzeugs bei einer Bank aufgenommen wurde.
Weiteres Versicherungsangebot:
- Flottentarife für Taxi- Mietwagen- Genossenschaften und Taxibetriebe - Taxifirma (Taxiflotte bzw. Taxenflotten Versicherung)
- für Jung-Unternehmer Existenzgründungsrabatte
- Beitragsnachlass in der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxifahrer bzw. Taxifirma
- Sondertarife für Kranken-Transporte und Schüler-Busse (Schüler-Beförderung)
- Einsteiger / Anfänger: Erst-Einstufung ohne Vor-Rabatt: Taxi Kfz Sondereinstufung in SFR 1 = 75% ohne Vorversicherung z.B. durch eine neue Taxikonzession, Taxi Anfänger mit Neugründung im Taxi-Gewerbe (Existenzgründer auch über Arge) oder die erste Taxikonzession.
- Auf Wunsch vermitteln wir auch eine Unternehmensberatung im Taxigewerbe für die Existenzgründung, Jungunternehmer, Existenzgründer; eben für Taxifahrer, die sich selbständig machen wollen.
Bei der Taxiversicherung kommt es nicht nur auf den Preis / die Prämie (günstig und preiswert) an, sondern vielmehr auf die Versicherungsbedingungen. Beispiel: Es gibt Tarife, in denen nur Haarwild versichert ist, bei anderen wiederum Unfälle mit allen Tieren. Immer wichtiger werden auch Taxi-Versicherungen, wo die grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist.
Taximakler Peter Müller bietet für selbständige Taxifahrer u.a. auch eine günstige private Krankenversicherung
Termine zur Kündigung der Taxi Versicherung Kündigungsmöglichkeiten:
Reguläre Kündigung der Taxi-Versicherung zum Jahreswechsel bis 30. November und früher
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi Versicherung ist der 30.11.2012 zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Taxi Autoversicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum 31.12. 24 Uhr kündigen.
Außerordentliche Kündigung der Taxi Versicherung
Bei jeder Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von dem höheren Preis kündigen.
Diese Erhöhung findet meist im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Manche Preiserhöhungen sind nicht direkt erkennbar. Ein Beispiel:
der Tarif wird um 6% teurer, Ihr SFR (Schadenfreiheitsrabatt) steigt von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch für Fuhrpark und Flotte
Die beiden Kündigungsarten gelten natürlich auch für den Taxi Fuhrpark und Flottenpolicen von größeren Betrieben, Zentralen, Innungen und Genossenschaften. Hier kommt es auch im laufenden Versicherungsjahr zu sogenannten Sanierungen wegen schlechter Schadenquote oder Rentabilität. Ihr Taxen-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten Verträge) anheben, andernfalls selber kündigen. Hier steht dem Taxi Gewerbe ebenfalls eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu und damit der Wechsel zu einer anderen Taxiversicherung.
Haftpflichtversicherung Klausel 196 Taxi-Unternehmen
Stand: 03.2007
Der Versicherungsschutz gemäß den nachstehenden Vereinbarungen bezieht sich bezüglich "Mietwagen"-Unternehmen nur auf Mietwagen mit Gestellung eines Fahrers, keinesfalls auf Selbstfahrvermietungen.
I Mitversicherung von Schäden durch Schusswaffen
1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen bzw. betrieblichen Zwecken.
In teilweiser Abänderung von § 4 Ziff. II 1 AHB ist vorsätzlicher Schusswaffengebrauch mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer
- in Notwehr handelte,
- in vermeintlicher Notwehr handelte (Putativnotwehr)
- oder fahrlässig sein Notwehrrecht überschritt (Notwehrexzess).
2 Mitversichert ist ferner
2.1 die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der im Betrieb beschäftigten Personen hinsichtlich der unter Pos. 1 beschriebenen Haftpflicht.
2.2 die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, denen das Führen von Schusswaffen erlaubt ist.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
3 Nicht versichert sind Ansprüche aus
- Schäden bei der Ausführung strafbarer Handlungen,
- Schäden bei der Ausführung von Jagd.
II Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden an durch Taxis/Mietwagen beförderten Gegenständen
1 Eingeschlossen ist in Abweichung von § 4 Ziff. I 6 b) AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten Taxis / Mietwagen befördert wurden.
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt, während des Einladens oder Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden. Insoweit beruft sich der Versicherer auch nicht auf die "Kraftfahrzeugklausel" (s. Ziff. IV 2 des Vordrucks H 99).
2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
- aus Abhandenkommen von Sachen,
- aus der Beförderung von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten,
- aus Folgeschäden.
3 Die Ersatzleistung bemisst sich nach den Wiederinstandsetzungskosten, höchstens aber nach dem Zeitwert.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf das Doppelte im Versicherungsjahr.
Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
Rahmenvertrag Gewerbe Taxi, Taxigenossenschaft und Taxizentrale (Taxiruf)
Rahmenvertrag für das Taxigewerbe
Versicherungsmakler bietet nun auch für die Bereiche
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
einen speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale konzipierten, umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz, weit unter den marktüblichen Prämien.
Details
- Geschäftsinhaltsversicherung
Versichert sind einschließlich fremden Eigentums in den Versicherungsräumen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Gebrauchsgegenstände der Angehörigen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Inhaltsversicherung umfasst weiterhin in allen Bereichen die Betriebsunterbrechung.
Ergänzt wird das Produkt um die versicherte Gefahr Glasbruch.
Hier erstatten wir nicht nur sämtliche Außen- und Innenverglasungen bis 10 qm Einzelgröße, sondern z.B. auch Profilbaugläser, Glasbausteine und Dachverglasungen.
- Elektronikversicherung
Versichert ist die technische Büroeinrichtung. Hierzu zählen Computer, Telefonanlagen, Faxgeräte, Fotokopierer etc.
Darüber hinaus sind mitversichert:
- Taxameter,
- Kreditkartenerfassungsgeräte,
- Fahrzeugnavigationssysteme,
- die kaufmännische Büroeinrichtung (d.h. der Schreibtisch zu Hause).
Die Selbstbeteiligung je Schaden liegt bei 125 EUR, bei Diebstahl aus einem Kfz beträgt die Selbstbeteiligung 25%.
- Bürohaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Taxiruf-Zentrale einschließlich betriebsüblicher Nebenrisiken wie Taxirufsäulen, Parkbuchten, Funkantennen auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden.
Deckungssummen:
2.000.000 EUR für Personenschäden
1.000.000 EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse:
- Umwelt-Haftpflicht-Basisdeckung
- Privathaftpflicht für Geschäftsführer und Vorstände
- Hundehalterhaftpflicht
- Belegschafts- und Besucherhabe
- Mietsachschäden
- Abhandenkommen von Schlüsseln und vieles mehr
Die Beitragsermittlung erfolgt je Funkarbeitsplatz und nicht auf der Grundlage der tätigen Personen, z.B. bei einem Drei-Schicht-System mit 9 Angestellten erfolgt die Prämienberechnung nur für 3 Mitarbeiter.
- Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Versichertenverzeichnis der Taxirufzentrale eingetragenen Taxiunternehmen.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Gegenständen bis 50.000 EUR
- während der Fahrt
- oder des Ein- und Ausladens
- sowie bei der Weiterbeförderung per Hand.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Laptops bis zu einer Deckungssumme von 5.000 EUR.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 250 EUR, für Laptops 500 EUR.
Mitversichert ist weiterhin die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen Zwecken.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der Deckungssummen.
Die Prämienermittlung richtet sich nach Anzahl der versicherten Taxis.
Fragen? Gerne! Tel. 0221 121213 oder besser Anfrage / Kontakt im Menü links klicken.
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Taxi-Firmenverkauf mit SFR Rabatt für Taxi-Versicherung
Bei der Firmenübernahme kann der Käufer den Schadenfreiheits-Rabatt (SFR) auch vom Verkäufer (Taxi-Verkäufer) übernehmen: SFR Betriebsübernahme Kfz-Versicherung Rabatt Prozente Schadenfreie Jahre. Dadurch senkt der Taxi-Betrieb erheblich Kosten. Versicherungsmakler Peter Müller stellt Ihnen dieses Formular gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie das Download-Symbol an.
Taxi Zentralen Rahmenvertrag Gewerbe
Taxi Genossenschaft Rahmenverträge
Taxi Flottenversicherung Taxi Gruppenverträge
Sie wollen Kosten einsparen? Senken Sie Ihre Versicherungskosten durch günstige Preise / Prämien beim Auto in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung und auch in den sogenannten Sachversicherungen:
Rahmenvertrag für das Taxigewerbe
Versicherungsmakler bietet preiswerte Versicherungen nun auch für die Bereiche
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
einen speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale konzipierten, umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz, weit unter den marktüblichen Prämien.
Details
- Geschäftsinhaltversicherung
Versichert sind einschließlich fremden Eigentums in den Versicherungsräumen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Gebrauchsgegenstände der Angehörigen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Inhaltsversicherung umfasst weiterhin in allen Bereichen die Betriebsunterbrechung.
Ergänzt wird das Produkt um die versicherte Gefahr Glasbruch.
Hier erstatten wir nicht nur sämtliche Außen- und Innenverglasungen bis 10 qm Einzelgröße, sondern z.B. auch Profilbaugläser, Glasbausteine und Dachverglasungen.
- Elektronikversicherung
Versichert ist die technische Büroeinrichtung. Hierzu zählen Computer, Telefonanlagen, Faxgeräte, Fotokopierer etc.
Darüber hinaus sind mitversichert:
- Taxameter,
- Kreditkartenerfassungsgeräte,
- Fahrzeugnavigationssysteme,
- die kaufmännische Büroeinrichtung (d.h. der Schreibtisch zu Hause).
Die Selbstbeteiligung je Schaden liegt bei 125 EUR, bei Diebstahl aus einem Kfz beträgt die Selbstbeteiligung 25%.
- Bürohaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Taxiruf-Zentrale einschließlich betriebsüblicher Nebenrisiken wie Taxirufsäulen, Parkbuchten, Funkantennen auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden.
Deckungssummen:
2.000.000 EUR für Personenschäden
1.000.000 EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
Natürlich sind auch höhere Versicherungssummen abschließbar
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse:
- Umwelt-Haftpflicht-Basisdeckung
- Privathaftpflicht für Geschäftsführer und Vorstände
- Hundehalterhaftpflicht
- Belegschafts- und Besuchereigentum
- Mietsachschäden
- Abhandenkommen von Schlüsseln und vieles mehr
Die Beitragsermittlung erfolgt je Funkarbeitsplatz und nicht auf der Grundlage der tätigen Personen, z.B. bei einem Drei-Schicht-System mit 9 Angestellten erfolgt die Prämienberechnung nur für 3 Mitarbeiter.
- Betriebshaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Versichertenverzeichnis der Taxirufzentrale eingetragenen Taxiunternehmen.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Gegenständen bis 50.000 EUR
- während der Fahrt
- oder des Ein- und Ausladens
- sowie bei der Weiterbeförderung per Hand.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Laptops bis zu einer Deckungssumme von 5.000 EUR.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 250 EUR, für Laptops 500 EUR.
Mitversichert ist weiterhin die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen Zwecken.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der Deckungssummen. Die Preisermittlung richtet sich nach Anzahl der versicherten Taxis - Taxen.






