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Die Risiken eines Unternehmensleiters / Managers versichern

Unternehmensleiter, Vorstand, Manager oder Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Beirat: Ihre unternehmerische Verantwortung ist groß, ihre Entscheidungen haben Gewicht. Doch selbst größte Erfahrung und höchste Sorgfalt schützen sie nicht vor Fehleinschätzungen. Persönliches Risiko erfordert deshalb Sicherheit.

Fehler sind menschlich. Eine falsche kaufmännische Entscheidung oder eine zu optimistische Markteinschätzung können Ansprüche auf den Ersatz von Vermögensschäden in Millionenhöhe zur Folge haben. Für diese haften Organvertreter nach deutschem Recht persönlich und in unbeschränkter Höhe. Für Spitzenmanager gilt es deshalb, Ansprüche abzuwehren, statt mit dem Rücken zur Wand zu stehen: mit dem Vermögensschaden-Rechtsschutz.

Strafrechtsschutz für Unternehmensleiter

Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken! Die strafrechtliche Gesamtverantwortung trifft nicht nur denjenigen, der ein Strafverfahren ausgelöst hat. Durch das so genannte Organisationsverschulden ist die Führungskraft persönlich mitverantwortlich. Die oftmals hohen Kosten für die Verteidigung sind mit dem Strafrechtsschutz für Unternehmensleiter abgesichert. Eine Besonderheit stellt hier der erweiterte Strafrechtsschutz dar, über welchen wir Sie gerne persönlich informieren.

Rechtsschutz für den Anstellungsvertrag

Der Anstellungsvertrag sichert die Existenz deshalb ist es notwendig, den Vertrag zu sichern. Denn die Streitwerte "im Falle des Falles" können ein Mehrfaches der Jahresbezüge betragen. Sicherheit gewährt der Rechtsschutz für den Anstellungsvertrag.

Diese Bereiche bieten eine optimale Ergänzung beziehungsweise Alternative zur Manager-Haftpflichtversicherung D&O.