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Kündigungstermine für private Krankenversicherung PKV + GKV

Regulärer Kündigungstermin 30.09.2012 für die PKV = Private Krankenversicherung

Nach der Mindest-Vertragslaufzeit von meistens 2 Jahren können Sie Ihre private Kranken-Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen. Dies ist entweder ein unterjähriges Datum oder das Jahresende. Der 30.09.  ist bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein.
Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).

Außerordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2013

Wenn Sie erst im Januar oder später erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.

Regulärer Kündigungstermin für die GKV = Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse

für freiwillig gesetzlich Versicherte GKV ist der reguläre Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der Letzte des übernächsten Monats. Beispiel: Kündigung im Januar zum 31. März. Ab dem April kann in diesem Fall die neue Krankenversicherung beginnen.

Achtung Kündigungsfalle: Sollten Sie Zusatztarife bei Ihrer GKV abschließen (Zahnarzt, Tagegelder etc.) verlängert sich die Mitgliedschaft um mindestens 18 Monate.


Kündigungstermine für private Krankenversicherung und GKV

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      Regulärer Kündigungstermin 30.09.2009 für die PKV = Private Krankenversicherung

      Nach der Mindest-Vertragslaufzeit von meistens 2 Jahren können Sie Ihre private Kranken-Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen. Dies ist entweder ein unterjähriges Datum oder das Jahresende. Der 30.09. jst bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
      Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).
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      Außerordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2010

      Wenn Sie erst im Januar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.
    * Regulärer Kündigungstermin für die GKV = Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse

      für freiwillig gesetzlich Versicherte GKV ist der reguläre Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der Letzte des übernächsten Monats. Beispiel: Kündigung im Januar zum 31. März. Ab dem April kann in diesem Fall die neue Krankenversicherung beginnen.

      Achtung Kündigungsfalle: Sollten Sie Zusatztarife bei Ihrer GKV abschließen (Zahnarzt, Tagegelder etc.) verlängert sich die  Mitgliedschaft um mindestens 18 Monate.

Tipp beim Wechsel der Krankenversicherung

Kündigen Sie bitte erst Ihre Versicherung, wenn Sie die Annahme-Bestätigung Ihres neuen Versicherers erhalten haben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Als Versicherungsmakler berate ich Sie gerne auch hierzu.Kündigungstermine für private Krankenversicherung und GKV

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Regulärer Kündigungstermin 30.09.2009 für die PKV = Private Krankenversicherung

Nach der Mindest-Vertragslaufzeit von meistens 2 Jahren können Sie Ihre private Kranken-Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen. Dies ist entweder ein unterjähriges Datum oder das Jahresende. Der 30.09. jst bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).
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Außerordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2010

Wenn Sie erst im Januar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.
* Regulärer Kündigungstermin für die GKV = Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse

für freiwillig gesetzlich Versicherte GKV ist der reguläre Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der Letzte des übernächsten Monats. Beispiel: Kündigung im Januar zum 31. März. Ab dem April kann in diesem Fall die neue Krankenversicherung beginnen.

Achtung Kündigungsfalle: Sollten Sie Zusatztarife bei Ihrer GKV abschließen (Zahnarzt, Tagegelder etc.) verlängert sich die Mitgliedschaft um mindestens 18 Monate.

Tipp beim Wechsel der Krankenversicherung

Kündigen Sie bitte erst Ihre Versicherung, wenn Sie die Annahme-Bestätigung Ihres neuen Versicherers erhalten haben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Als Versicherungsmakler berate ich Sie gerne auch hierzu.